Allgemeine Geschäftsbedingungen der
niwis consulting gmbh
Ebertstr. 5

52134 Herzogenrath, Germany

siehe auch Impressum

1. Allgemeines

a) Allen Lieferungen und Leistungen liegen ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Allen, auch künftigen Liefergeschäften, liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde.

b) Sämtliche Angaben, hinsichtlich der von uns vertriebenen Software in Produktbeschreibungen, Prospekten o. ä. sind stets freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich verbindlich zugesichert sind. Dies gilt insbesondere für Änderungen, die dem technischen Fortschritt oder dem Erhalt der Lieferfähigkeit dienen.

c) Unsere Preise verstehen sich, soweit nicht gesondert schriftlich vereinbart, ohne gesonderte Zusätze, Beratung, Installation, Support, Schulungen und sonstigen Nebenleistungen. Die Bestellung des Kunden kann innerhalb von 14 Tagen durch Zusendung der Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung und Rechnungserteilung angenommen werden.

d) Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich.

e) Ausgeschriebene Preise sind nur verbindlich, wenn sie in einer Auftragsbestätigung oder der Rechnung schriftlich bestätigt worden sind. Sämtliche Preise verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer ab unserem Lager ausschließlich Versand, Verpackung und Versicherung, wenn nicht anders angegeben.

2. Liefertermine, Verzug, Gefahrenübergang

a) Verbindliche Liefertermine müssen schriftlich vereinbart werden. Sie setzen die Klärung von technischen Fragen sowie die Selbstbelieferung voraus. Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Lieferverzug, ist der Besteller berechtigt, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten, nachdem er erfolglos eine schriftliche Nachfrist von mindestens zwei Wochen gesetzt hat.

b) Die Haftung für gewöhnliche Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

c) Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Soweit eine Versendung der Ware erfolgt, geschieht dies nach unserer freien Wahl, wobei die Übernahme von Fracht und Versendung durch uns nur bei besonderer schriftlicher Vereinbarung erfolgt. Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Ware auf Kosten des Bestellers zu versichern.

3. Zahlungsbedingungen, Abnahmeverzug

a) Unsere Rechnungen sind vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung sofort fällig und netto ohne jeden Abzug zu zahlen. Kommt der Käufer mit der Zahlung in Verzug, sind Verzugszinsen von 5 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 9 % und 15 Euro Bearbeitungsgebühr zu zahlen.

b) Nimmt der Käufer die verkaufte Ware nicht ab, können wir wahlweise auf Abnahme bestehen oder 25 % der Kaufsumme als Schadensersatz verlangen, wobei der Nachweis, dass kein Schaden oder ein geringerer Schaden entstanden ist, dem Besteller verbleibt.

c) Zurückbehaltungsrechte stehen dem Besteller nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Die Aufrechnung ist ausgeschlossen, außer die Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt.

4. Rückgaberecht

Sie können innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt Ihrer Sendung original verpackte Artikel an uns zurückgeben. Sie erhalten auf Wunsch einen Verrechnungsscheck, eine Banküberweisung oder einen anderen Artikel. Von der Rückgabe ausgeschlossen sind nicht mehr original verpackte oder entsiegelte Artikel. Die Versandkosten für die Rücksendung müssen Sie bis zu einem Betrag von 40 Euro selbst tragen.

5. Verlängerter Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur Begleichung aller Verbindlichkeiten, bei Zahlung per Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung, Eigentum der Firma niwis consulting. Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern, er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen gegenüber seinen Abnehmern oder Dritten aus der Weiterveräußerung in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Im Falle vertragswidrigen Verhaltens des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Rücknahme ist jedoch kein Rücktritt vom Vertrag zu sehen, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt.

6. Gefahrenübergang

Mit der Übergabe der Ware an den Besteller oder dessen Beauftragten, bei Versendung mit Übergabe an die Transportperson, geht die Gefahr auf den Käufer über, unabhängig von der Tatsache, wer die Transportkosten trägt.

7. Gewährleistung, Haftungsbeschränkung

a) Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder Ersatzleistung berechtigt. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware zu rügen.

b) Die im kaufmännischen Rechtsverkehr geltenden §§ 377, 378 HGB bleiben unberührt. Erfolgt innerhalb von 10 Werktagen nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort keine Rüge, gilt die Ware als genehmigt.

c) Der Anspruch des Bestellers auf Gewährleistung erlischt bei Eingriffen, Reparaturen oder Reparaturversuchen des Käufers oder nicht autorisierter Dritter. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen ist ausgeschlossen.

d) Sind wir zu einer Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder schlägt die Mängelbeseitigung mindestens dreimal fehl, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.

e) Jede Standard Software ist von einer Gewährleistung ausgeschlossen.

f) Bei personalisierten Lizenzen besteht kein Widerrufs- bzw. Rückgaberecht.

g) Soweit sich nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers – gleich, aus welchen Rechtsgründen, – ausgeschlossen. Für Schäden, die nicht im Liefergegenstand selbst entstanden sind, wird nicht gehaftet, insbesondere wird nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers gehaftet. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, wenn der Schaden durch Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit sowie Ansprüchen nach §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz beruht. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für unsere Angestellten, Mitarbeiter, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

h) Alle Informationen auf den niwis Webseiten sind ohne Gewähr.

8. Schulungen

a) Anmeldungen und Absagen bedürfen der schriftlichen Form.

b) Wird die Absage 10 oder weniger Werktage vor Schulungsbeginn eingereicht, stellen wir 50% des Gesamtbetrages in Rechnung.

c) Wird die Absage 5 oder weniger Werktage vor Schulungsbeginn eingereicht, stellen wir den Gesamtbetrag in Rechnung. Dies gilt auch bei Nichterscheinen des Teilnehmers. Eine nur zeitweise Teilnahme führt nicht zur Gebührenminderung.

c) Wegen unvorhersehbarer Gründe darf niwis consulting Schulungen kurzfristig absagen (z. B. Krankheit des Trainers). In solchen Fällen wird der Kunde sofort benachrichtigt und es erfolgt eine Absprache für einen Ersatztermin.

d) Bei Nichteinhaltung einer ausdrücklich schriftlich zugesagten Personalbereitstellung ist der Kunde berechtigt, uns eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung können nur anerkannt werden, wenn wir oder unsere Vertragspartner den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Die erweiterte Haftung gem. § 287 BGB ist ausgeschlossen.

e) Wir behalten uns vor, Schulungen bei zu wenigen oder bei zu vielen Teilnehmern zu verschieben. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.

9. Support und Beratung

a) Wir versuchen, die Anfrage sofort zu bearbeiten, sowohl am Telefon als auch bei einer schriftlichen Anfrage. Aufgrund der Tatsache, dass unsere Software Spezialisten unter Umständen nicht sofort verfügbar sind, behalten wir uns eine maximale Reaktionszeit von 2 Tagen vor.

b) Der Support wird als Zeiteinheit gekauft. Die kleinste Zeiteinheit ist 15 Minuten. Es ist nicht möglich, nicht verbrauchte Zeit aus der kleinsten Einheit aufzusparen, diese Zeit verfällt sofort. Jede angefangene Zeiteinheit wird voll berechnet. Neben der Gesprächszeit am Telefon werden auch Nachfragen beim Hersteller, Recherchen und sonstige Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit der Lösung der Anfrage in Verbindung stehen, als Zeiteinheiten berechnet. Jeder Techniker von niwis protokolliert die gesamte Arbeitszeit für einen Supportfall.

c) Der Support erfolgt innerhalb unserer Geschäftszeiten zwischen 08:00 – 17:00 Uhr an Arbeitstagen in Nordrhein-Westfahlen.

d) Die Kundenanfrage wird nur nach ordentlicher Bestellung (Bestellformulare) bearbeitet. Verfügt der Anfrager über ein Guthaben von Zeiteinheiten, so wird Ihre Anfrage sofort bearbeitet.

e) Kann eine komplexe Anfrage nicht direkt am Telefon oder mit Hilfe der Fernwartung beantwortet und gelöst werden, behalten wir uns eine angemessene Bearbeitungszeit vor.

f) Die erworbenen Einheiten sind für 1 Jahr ab Rechnungsdatum gültig, danach verlieren Sie Ihre Gültigkeit.

g) Die niwis consulting gmbh haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit soweit sie gesetzlich zwingend zu haften hat. Ansonsten ist die Haftung der niwis consulting gmbh, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf die Höhe des letzten geleisteten Wartungsbeitrages begrenzt, soweit der Schaden nicht durch eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgedeckt ist. Die Haftung für Folgeschäden jeglicher Art, insbesondere Datenverlust, ist auf jeden Fall ausgeschlossen.

10. Ausfuhrgenehmigung

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Ausfuhr der gelieferten Waren teilweise nur mit vorheriger Zustimmung des Bundesamtes für die gewerbliche Wirtschaft in Eschborn/Taunus erfolgen darf. Soweit der Käufer eine Ausfuhr der erworbenen Waren beabsichtigt, sind etwaige Zustimmungserklärungen von ihm selbst einzuholen.

11. Erfüllungsort

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort für Zahlung und Lieferung.

12. Salvatorische Klausel

Sollten Teile des Wartungsvertrages nichtig sein oder rechtsunwirksam werden, so betrifft dies nicht die Gültigkeit der restlichen Teile der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Es sollen dann im Wege der Auslegung die Regelungen gelten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung soweit wie möglich entsprechen.

13. Schriftform, Nebenabreden

Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Nebenabreden bestehen nicht.

14. Gerichtsstand

Sofern der Besteller Vollkaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Die niwis consulting ist jedoch berechtigt, den Besteller auch an dem für seinen Wohnsitz zuständigen Gericht zu verklagen.